EZFunnels
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen uns (Sky Blue Ocean Software Trading LLC, 1308 Arenco Tower, Media City, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, E-Mail: support@ezfunnels.com) als Anbieter und Ihnen als „Kunden“ im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von „EZFunnels“.
1.2. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Sollten Ihre AGB von diesen AGB abweichen oder Regelungen sich entgegenstehen, werden diese AGB nicht von uns anerkannt, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
2.1. Sie wählen auf einer der Websites von Sky Blue Ocean Software Trading LLC das gewünschte Produkt aus und klicken auf den “Jetzt Kaufen” Button. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Anbieter „elopage“. Vor Abschluss des Bestellvorgangs werden auf der „eloapge“-Seite nochmals alle für den Kauf relevanten Daten angezeigt und können korrigiert werden.
2.2. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Zahlungsabwicklung durch „elopage“ zustande.
2.3. Sie haben die Möglichkeit, diese AGB während des Anmeldevorgangs und vor Vertragsabschluss auszudrucken. Nutzern Sie dazu einfach die Druckfunktion ihres Browsers.
2.4 Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages. Uns steht es frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Verantwortung für Zugangsdaten
3.1.Die im Zuge der Nutzung von Ihnen angegebenen Registrierungs-Daten (Name, E-Mail-Adresse, Passwort, etc.) sind von Ihnen geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
3.2. Sie haben ferner sicherzustellen, dass der Zugang zu und die Nutzung unserer Internetseiten mit den Benutzerdaten ausschließlich durch Sie und/oder berechtigte Nutzer erfolgt. Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von Ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, sollten Sie uns unverzüglich informieren.
3.3. Sie haften für jedwede Nutzung und/oder sonstige Aktivität, die unter Ihren Zugangsdaten ausgeführt wird, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Hinweis zum Widerrufsrecht
Unsere Hinweise zum Widerrufsrecht für Verbraucher erhalten Sie nach einer Bestellung noch einmal per E-Mail. Sie können sie aber auch hier abrufen: Widerrufsbelehrung
5. Unsere Leistungen
5.1. EZFunnels beinhaltet folgende Leistungen:
Der Service EZFunnels unterteilt sich in folgende Microservices:
- EZPage
- EZFunnels
- EZWebinar
- EZMember
- EZContacts
- EZPlayer
- EZPageBuilder
- EZCloud
- Settings
- EZPage -
EZPage ermöglicht dem Kunden die einfache Erstellung von Webseiten für den persönlichen Webauftritt.
Wir bieten Themes für folgende Bereiche an:
- Business & Service
- Contact & CV
- Small Vendors
- Restaurant & Food
- One Man Company
- Events
Jedes Theme enthält vorgefertigte Seiten wie:
- Homepage
- Contact
- About Me/Us
- Impressum (ohne Inhalt)
- Datenschutz (ohne Inhalt)
- usw.
Sammelt der Kunde über seine Webseite Kontakte, werden diese in EZContacts gespeichert.
Die Seiten selbst können die User mit dem EZPageBuilder bearbeiten.
In den Statistiken können die User die Beliebheit ihrer Seite nachverfolgen. Sie sehen Statistiken wie:
- Aufrufe
- Bouncerate
- Mobil / Desktop Traffic
- Trafficquellen wie Facebook, Google usw
- verwendete Keywords der User in Suchmaschinen
In den Settings können unter ihre Trackingcodes einpflegen. Für das Tracking bieten wir ein DSGVO konformes Tracking an. Außerdem können die User in den Settings ihre Keywords für SEO anpassen.
- EZFunnels -
EZFunnels ermöglicht dem Kunden die einfache Erstellung Verkaufsfunnels.
Wir bieten folgende Funnelarten an:
- Sales Funnel
- Optin Funnel
- Webinar Funnel
- Orderform Funnel
- usw.
Ein Funnel ist eine Aneinanderreihung von Seiten, die den User zum Interessent konvertieren und zum Kauf bewegen soll.
Für jeden Funnel Typ bieten wir Vorlagen an, damit der Kunde sehr schnell einen eigenen Funnel aufbauen kann.
In den Statistiken sehen die Kunden genau,
- wie viele User den Funnel besucht haben
- wann wie viele User vom Funnel gebounct sind
- wie viele User am Webinar teilgenommen haben
- wie viele User das Bestellformular besucht haben
- wie viele User gekauft haben
- uvm.
Außerdem sehen die User, von welchen Ländern sie die meisten Interessenten generieren und den meisten Umsatz generieren.
Sammelt der Kunde über seinen Funnel Kontakte, werden diese in EZContacts gespeichert.
Die Seiten selbst können die User mit dem EZPageBuilder bearbeiten.
- EZWebinar -
EZ Webinar dient zur Erstellung von automatisierten Verkaufswebinaren. Die User melden sich über eine Registrierungsseite für ein Webinar an und nehmen an diesem dann teil. Im Webinar wird den Usern im Normalfall jede Menge Content geliefert und zum Schluss ein Produkt angeboten. Ist das angebotene Produkt ein digitaler Kurs, können die Kunden diesen über unseren Mitgliederbereich-Service EZMember anbieten.
Die Webinarvideos können über Youtube, Vimeo oder lokal hochgeladen werden.
Die User werden außerdem über E-Mail an den Webinartermin erinnert.
Sammelt der Kunde über sein Webinar Kontakte, werden diese in EZContacts gespeichert.
- EZMember -
Mit EZMember können unsere Kunden kinderleicht Mitgliederbereiche für ihre Kunden erstellen. Diese Mitgliederbereiche werden meist für digitale Informationsprodukte genutzt wie z.B. Videokurse.
Der Kunde kann in EZMember seine Kunden verwalten, den Kunden Kurse freischalten/sperren uvm.
Sammelt der Kunde über die Member Kontakte, werden diese in EZContacts gespeichert.
- EZContacts -
EZContacts dient zur Verwaltung aller gesammelten Kontakte. In EZContacts kann der Kunde außerdem nachverfolgen, welche Webinare ein User besucht hat, welche Produkte er gekauft hat, welche Kurse der User besitzt, welches Kaufverhalten der User hat und der Kunde kann seine User in Customer Type Division unterteilen (z.B. Einteilung in Normalkunden und Hochpreiskunden).
- EZPlayer -
EZPlayer ist unser interner Videoplayer.
Users können ihre Videos direkt in unserer Software hochladen (über YouTube, Vimeo oder direkt vom lokalen PC).
EZPlayer Videos können nur im EZPageBuilder eingebunden werden!
- EZPageBuilder -
EZPageBuilder ist unser HTML Builder mit dem die Kunden ihre Webseiten und Verkaufsseiten aufbauen.
Der Builder arbeitet mit einem Drag & Drop System. Per Drag & Drop können die Inhalte auf der Seite platziert werden und später über den Editor bearbeitet werden.
Des Weiteren bieten wir im Builder jede Menge Templates und Styles für ganze Seiten Sektionen und einzelne Elemente an.
- EZCloud -
In EZCloud können unsere Kunde sämtliche Dateien (ausnahme Videodateien) in unserer Cloud hochladen.
Diese Dateien können User verwenden, um
- Bilder auf der Seite zu platzieren
- Downloads anzubieten
- uvm.
- Settings -
In den Settings kann der User
- Account Informationen bearbeiten und einsehen
- Rechnungen downloaden und den Tarif wechseln/kündigen
- Ein globales Impressum erstellen
- Eine globale Datenschutzerklärung erstellen
- E-Mail Anbieter anbinden
- KlickTipp
- Quentn
- Active Campaign
- Get Response
- Mailchimp - Zahlungsanbieter anbinden
- Digistore24
- elopage - SMTP Accounts anbinden
- Domains erwerben / verbinden
- globale Trackingscodes erstellen
- Accountmanager erstellen für
- Affiliatemanager
- Support
- Techniker
- uvm. - Customer Type Division einstellen
5.2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen jederzeit zu erweitern und zu optimieren.
6. Ihre allgemeinen Pflichten
6.1. Sie sind verpflichtet, Angaben, die Sie im Zusammenhang mit der Nutzung von „EZFunnels“ machen, wahrheitsgemäß zu machen.
6.2. Sie sind verpflichtet, bei der Nutzung unserer Dienste die geltenden Gesetze einzuhalten.
7. Verfügbarkeit der Leistungen
7.1. Wir bitten wir um Verständnis dafür, dass wir bemüht sind, den Dienst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen.
7.2. Wir gewährleisten in unserem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die jede Woche 4 Stunden betragen und in der Regel zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden. Hiervon abweichende geplante Wartungsarbeiten werden wir Nutzern von kostenpflichtigen Diensten - soweit möglich - im Voraus in Textform mitteilen.
8. Verbotene Handlungen
8.1 Bei der Nutzung unserer Dienste sind Handlungen untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:
- das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
- die Verwendung von Inhalten, durch die Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
- die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten, die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (z.B. Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein.
8.2 Des Weiteren sind auch unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Nutzung unserer Internetseiten die folgenden Aktivitäten untersagt:
- die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
- die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
- die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
8.3. Ebenfalls untersagt ist jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb unserer Internetseiten zu beeinträchtigen, insbesondere unsere Systeme unverhältnismäßig hoch zu belasten.
9. Sperrung von Zugängen
Wir können die Nutzung unserer Dienste vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstoßen, verstoßen haben oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben. Bei der Entscheidung über eine Sperrung werden wir Ihre berechtigten Interessen angemessen berücksichtigen.
10. Zahlungen und Rückzahlungen
10.1. Die jeweiligen Preise und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
10.2. Bei einem Zahlungsausfall bzw. nicht gezahlten Forderungen behalten wir uns vor, den Account bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu sperren.
10.3. Die Produktqualität sowie die Zufriedenheit unserer Kunden sind uns sehr wichtig. Wir bieten Ihnen eine 14-Tage-Geld-zurück-Garantie auf alle unsere Produkte. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit Ihrem Kauf nicht zufrieden sind, können Sie über unseren Support eine Rückerstattung beantragen (innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum). Sky Blue Ocean Software Trading LLC wird keine Rückerstattung an Mitglieder leisten, die in der Vergangenheit bereits einen Account eröffnet haben, egal, ob sie die gleichen oder andere Benutzerdaten benutzen (Benutzername, E-Mail-Adresse, Rechnungsdaten). Jede Person oder jedes Unternehmen darf die 14-Tage-Geld-zurück-Garantie nur einmal pro Produkt in Anspruch nehmen.
11. Vertragsdauer & Kündigung
11.1. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.
11.2. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
11.3. Das Recht jeder Partei auf eine außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von uns im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
12.3. Im Übrigen haften wir im Zusammenhang mit der Erbringung entgeltlicher Leistungen nur, soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
12.4. Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.
12.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13. Datenschutz
13.1. Wir tragen Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Nutzern nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung, insbesondere zur Durchführung von Anfragen bei Auskunfteien zu Ihrer Person, erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
13.2. Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung unserer Internetseiten datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von Ihnen eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
13.3. Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter dem Link „Datenschutz“ jederzeit abrufbar ist.
13.4. Im Hinblick auf die vorgenommene Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag, gelten die ergänzenden „Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“, die als Annex zu diesen AGB aufgeführt und mit Abschluss des Vertrages wirksam zwischen den Parteien vereinbart werden.
14. Änderungen der AGB
14.1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern.
14.2. Über derartige Änderungen werden wir Sie mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Textform (z.B. E-Mail) informieren.
14.3. Sofern Sie nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung den Änderungen widersprechen und die Inanspruchnahme der Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortsetzen, gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung werden Sie auf Ihr Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen.
14.4. Im Falle des Widerspruchs steht uns das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
15.2. Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist [STADT einfügen] ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15.4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 11.04.2019
Annex „Bedingungen zur Auftragsverarbeitung“
Die nachfolgenden Regelungen stellen die zwischen Ihnen und uns geschlossenen vertraglichen Regeln zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Nachfolgend werden Sie als „Kunde“ als „Auftraggeber“ und wir als Anbieter von „EZFunnels“ als „Auftragnehmer“ bezeichnet.
1. Allgemeines
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.
2. Gegenstand des Auftrags
Der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag festgelegt.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 3 das Recht zu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.
- Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
- Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen müssen in Textform (z.B. E-Mail) und an die E-Mail-Adresse datenschutz@ez.marketing erfolgen.
- Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt.
- Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.
4. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragnehmer ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten.
In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers.
Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat. - Der Auftragnehmer hat seinen Sitz seinen Sitz nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Der Auftragnehmer bietet über diese Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung hinaus an, dass zwischen den Parteien die sog. EU-Standardvertragsklauseln abgeschlossen werden. Ein entsprechendes Vertragswerk kann der Auftraggeber jederzeit beim Auftragnehmer anfordern (mit einer E-Mail an datenschutz@ez.marketing).
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung solange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Sofern der Auftragnehmer darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
5. Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist gesetzlich nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eine Benennung ist auch nicht erfolgt. Bei Fragen zum Datenschutz kann sich der Auftraggeber jederzeit an den Auftragnehmer wenden.
6. Meldepflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist, unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.
- Ferner wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde nach Art. 58 DSGVO gegenüber dem Auftragnehmer tätig wird und dies auch eine Kontrolle der Verarbeitung, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbringt, betreffen kann.
- Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass für den Auftraggeber eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber insbesondere jeden unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, unverzüglich ab Kenntnis des Zugriffs mitteilen. Die Meldung des Auftragnehmers an den Auftraggeber muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nach Art. 12-23 DSGVO. Es gelten die Regelungen von Ziff. 11 dieses Vertrages.
- Der Auftragnehmer wirkt an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten durch den Auftraggeber mit. Er hat dem Auftraggeber die insoweit jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DSGVO genannten Pflichten.
8. Kontrollbefugnisse
- Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
- Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.
- Der Auftraggeber kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte des Auftragnehmers zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Auftraggeber wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören.
Die Parteien gehen davon aus, dass eine Kontrolle höchstens einmal jährlich erforderlich ist. Weitere Prüfungen sind vom Auftraggeber unter Angabe des Anlasses zu begründen. Im Falle von Vor-Ort-Kontrollen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entstehenden Aufwände inkl. der Personalkosten für die Betreuung und Begleitung der Kontrollpersonen vor Ort in angemessenen Umfang ersetzen. Die Grundlagen der Kostenberechnung werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor Durchführung der Kontrolle mitgeteilt. - Nach Wahl des Auftragnehmers kann der Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen anstatt einer Vor-Ort-Kontrolle auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Auftraggeber in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 3 zu diesem Vertrag zu überzeugen.
Sollte der Auftraggeber begründete Zweifel an der Eignung des Prüfdokuments i.S.d. Satzes 1 haben, kann eine Vor-Ort-Kontrolle durch den Auftraggeber erfolgen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine Vor-Ort-Kontrolle in Rechenzentren nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Für die Unterstützung bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen darf der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Aufwand einer Vor-Ort-Kontrolle ist für den Auftragnehmer grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt. Mehraufwände sind zwischen den Parteien individuell zu vereinbaren. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftraggeber i.S.d. Art. 58 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Auftraggeber zu erteilen und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist über entsprechende geplante Maßnahmen vom Auftragnehmer zu informieren.
9. Unterauftragsverhältnisse
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angegebenen Unterauftragnehmer für die Verarbeitung von Daten im Auftrag einzusetzen. Der Wechsel von Unterauftragnehmern oder die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer ist unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen zulässig.
- Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Falle eines geplanten Wechsels eines Unterauftragnehmers oder bei geplanter Beauftragung eines neuen Unterauftragnehmers rechtzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor dem Wechsel bzw. der Neubeauftragung in Textform informieren („Information“).
Der Auftraggeber hat das Recht, dem Wechsel oder der Neubeauftragung des Unterauftragnehmers unter Angabe einer Begründung in Textform binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ zu widersprechen. Der Widerspruch kann vom Auftraggeber jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Der Auftragnehmer wird bei der Kündigungsfrist die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen. Wenn kein Widerspruch des Auftraggebers binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ erfolgt gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung des betreffenden Unterauftragnehmers. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat, sofern der Unterauftragnehmer zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet ist.
- Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
- Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
- Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 8 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
- Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
10. Vertraulichkeitsverpflichtung
- Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet.
- Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Die Verpflichtung der Beschäftigten nach Absatz 2 sind dem Auftraggeber auf Anfrage nachzuweisen.
11. Wahrung von Betroffenenrechten
- Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei seiner Pflicht, Anträge von Betroffenen nach Art. 12-23 DSGVO zu bearbeiten, zu unterstützten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die insoweit erforderlichen Informationen unverzüglich an den Auftraggeber erteilt werden, damit dieser insbesondere seinen Pflichten aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO nachkommen kann.
- Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers für die Wahrung von Betroffenenrechten - insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung - durch den Auftraggeber erforderlich ist, wird der Auftragnehmer die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Auftraggebers treffen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nachzukommen.
- Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Mitwirkungsleistungen im Zusammenhang mit Geltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Auftraggeber beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.
12. Geheimhaltungspflichten
- Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.
- Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.
13. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
- Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen.
Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann einmal jährlich oder bei begründeten Anlässen eine aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
14. Dauer des Auftrags
- Diese Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gelten für die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses über die Nutzung von „EZPage" / „EZFunnels".
- Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.
15. Beendigung
- Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren.
- Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag verarbeitet worden sind, über die Beendigung des Vertrages hinaus speichern, wenn und soweit den Auftragnehmer eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung trifft. In diesen Fällen dürfen die Daten nur für Zwecke der Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht sind die Daten unverzüglich zu löschen.
16. Zurückbehaltungsrecht
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.
17. Schlussbestimmungen
- Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
- Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
- Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
Anlage 1 - Gegenstand des Auftrags
1. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst alle Verarbeitungen personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer in Verbindung mit der Nutzung von „EZFunnels“.
2. Art(en) der personenbezogenen Daten
Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:
Personenbezogene Daten von Anwendern:
A1: E-Mail-Adresse
A2: Vorname
A3: Nachname
A4: Browser- und Systemdaten
A5: IP-Adresse
A6: Adresse
A7: Telefonnummer
A8: Firma
A9: Sprache
A10: Zeitzone
A11: Passwörter für eventuell bereitgestellte interne Bereiche
A12: Ggf. weitere Daten, die unter Umständen bei der Bestellung des Sky Blue Ocean Software Trading LLC Anwenderkontos abgefragt werden, wie beispielsweise die Steueridentifikationsnummer
A13: Sämtliche Daten, die der Anwender im Rahmen der Anwendung in seinem Sky Blue Ocean Software Trading LLC Anwenderkonto hinterlegt, wie beispielsweise die Steueridentifikationsnummer, der Firmenname oder die Bankverbindung oder bei SMTP-Anbindung den User Namen sowie das Passwort.
A14: Nutzungsdaten, die sich aus der Nutzung der Produkte ergeben, wie beispielsweise Zugriffszahlen, Anwendungsverläufe, Registrierung zu und Teilnahme an einem Webinar, Aufruf bestimmter Seiten etc.
A15: Sämtliche Daten, die der Anwender Sky Blue Ocean Software Trading LLC auf anderen Wegen, wie beispielsweise im Rahmen eines Support-Tickets oder einer E-Mail Anfrage an Sky Blue Ocean Software Trading LLC, zur Verfügung stellt, wie beispielsweise die Steueridentifikationsnummer, der Firmenname oder die Bankverbindung
Personenbezogene Daten von Teilnehmern:
T1: E-Mail Adresse
T2: Browser- und Systemdaten
T3: IP-Adresse
T4: Sprache
T5: Zeitzone
T6: Sämtliche Daten, die vom Teilnehmer im Chat bereitgestellt werden
T7: Ggf. weitere Daten, die unter Umständen durch den Anwender bei der Registrierung zu einem Webinar von einem Teilnehmer
abgefragt werden, wie beispielsweise der Vorname, der Nachname, die Telefonnummer oder eine Kundennummer
T8: Nutzungsdaten, die sich aus der Nutzung von EZPage / EZFunnels ergeben (z.B. Zugriffszahlen, Anwendungsverläufe, Registrierung zu
und Teilnahme an einem Webinar, Aufruf bestimmter Seiten etc.)
T9: Sämtliche Daten, die der Anwender oder Teilnehmer Sky Blue Ocean Software Trading LLC auf anderen Wegen, wie beispielsweise im Rahmen eines Support-Tickets oder einer E-Mail Anfrage an Sky Blue Ocean Software Trading LLC, zur Verfügung stellt, wie beispielsweise die Steueridentifikationsnummer, der Firmenname oder die Bankverbindung
3. Kategorien betroffener Person
Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen:
Anwender sind Personen, welche ein Sky Blue Ocean Software Trading LLC -Benutzerkonto für EZPage / EZFunnels besitzen.
Teilnehmer sind Personen, die sich für Webinare registriert haben oder registrieren, die von Anwendern zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 2 - Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“).
Dabei handelt es sich um nachfolgende(s) Unternehmen:
Hetzner Online GmbH, Industriestraße 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
Wir verwenden Hetzner um unsere Websites zu speichern. Bei Hetzner werden auch die Daten von EZCloud gespeichert. Die personenbezogenen Daten sind dabei verschlüsselt und können von Hetzner nicht eingesehen werden.
Hetzner bietet folgende Informationen zum Thema Datenschutz und Privacy Policy an: https://www.hetzner.de/rechtliches/datenschutz
Anlage 3
Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer trifft nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO.
- Zutrittskontrolle
- Die Räume des Auftragnehmers sind durch Schlüssel, elektronische Türöffner, Magnet- oder Chipkarten, elektrische Türöffner oder vergleichbare Maßnahmen gesichert.
- Zutritt zu den Räumen des Auftragnehmers haben nur berechtigte Personen.
- Besucher betreten die Räume des Auftragnehmers nur in Begleitung eines Mitarbeiters des Auftragnehmers.
- Zugangskontrolle
- Sämtliche Rechner des Auftragnehmers sind durch sichere Passwörter geschützt.
- Verlässt ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz, ist er dazu verpflichtet, den Rechner zu sperren.
- Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, sämtliche nicht digitalen Dokumente, die personenbezogene Daten beinhalten, beim Verlassen des Arbeitsplatzes wegzuschließen.
- Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, die Einsicht personenbezogener Daten durch unbefugte Personen (beispielsweise in den Räumen des Auftragnehmers anwesende Geschäftspartner) durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
- Zugriffskontrolle
- Sämtliche verwendeten Plattformen, in denen personenbezogene Daten eingesehen, bearbeitet, kopiert, gelöscht oder verarbeitet werden können, sind durch sichere Passwörter geschützt.
- Durch getrennte Zugänge auf verschiedene Daten wird gewährleistet, dass jeder Mitarbeiter nur auf die personenbezogenen Daten Zugriff hat, die er tatsächlich zur Ausführung seiner Arbeit benötigt.
- Gewährleistung der Standards
- Alle Mitarbeiter erhalten bei Einstellung sowie einmal jährlich eine Unterweisung zum Umgang mit personenbezogenen Daten.
- Alle Mitarbeiter unterzeichnen zu Beginn ihrer Tätigkeit beim Auftragnehmer eine Geheimhaltungsvereinbarung.
- Der Auftragnehmer schließt mit jeder externen Person und jedem externen Unternehmen, die/das im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Zugriff auf personenbezogene Daten haben kann, eine Geheimhaltungsvereinbarung, eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung oder stellt sicher, dass durch andere Verordnungen, Verträge oder Vereinbarung ein ausreichender Schutz der Daten besteht.
- Einmal jährlich findet eine Selbstzertifizierung statt, in der die hier beschriebenen Standards kontrolliert werden.
- Verfügbarkeit